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    Der neue Bußgeldkatalog 2019 – eine Übersicht für LKW-Fahrer

    Der Bußgeldkatalog für Lkw wird immer mal wieder ein bisschen angepasst, daher ist es wichtig, dass Sie als Fahrer die genauen Regeln und auch die Strafen für Verstöße im Kopf behalten. Wir haben die wichtigsten Regelungen und Strafen für Sie zusammengestellt.

    Das geschieht, wenn Sie das Lkw-Überholverbot nicht einhalten

    Sie wissen, dass Sie nur dann überholen dürfen, wenn der ganze Vorgang nicht länger als 45 Sekunden dauert. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der Fahrer des Lkw vor Ihnen mindestens 10 Stundenkilometer langsamer fährt als Sie. Besonders ärgerlich ist es, wenn er nur etwa sieben bis acht Stundenkilometer langsamer ist und Sie so wertvolle Zeit kostet. Dennoch sollten Sie bedenken, dass ein Verstoß teuer werden kann. Überholen Sie bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von weniger als zehn Stundenkilometern, kostet Sie das laut Bußgeldkatalog für Lkw 80 Euro, und Sie bekommen einen Punkt in Flensburg.

    Werden Sie während des Überholens im Überholverbot in einem Lkw von 3,5 Tonnen erwischt, müssen Sie 70 Euro Strafe zahlen. Gefährden Sie jemanden, steigt diese Summe auf 85 Euro, bei einem Unfall auf 105 Euro. Zusätzlich bekommen Sie in allen drei Fällen einen Punkt in Flensburg. Den Punkt bekommen Sie auch, wenn Sie beim Überholen den Gegenverkehr behindern, das Bußgeld liegt dann allerdings bei 150 Euro. Kommt es durch Ihr Verhalten zu einer Gefährdungssituation des Gegenverkehrs, erhalten Sie nicht nur zwei Punkte in Flensburg und zahlen 250 Euro, sondern werden auch einen Monat lang mit einem Fahrverbot belegt. Entsteht ein Unfall mit dem Gegenverkehr, weil Sie gegen das Überholverbot verstoßen, dürfen Sie ebenfalls einen Monat nicht fahren, bekommen zwei Punkte in Flensburg und zahlen 300 Euro.

    Darum sollten Sie im Lkw die Geschwindigkeit beachten

    Die Regeln sind einfach: Mit einem Lkw jeder Länge und jedes Gewichts dürfen Sie innerorts bis zu 50 Stundenkilometer fahren. Auf der Autobahn liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 80 Stundenkilometern. Auf Land- oder Bundesstraßen, auf denen Pkw 100 km/h fahren dürfen, gilt für Lkw bis zu 7,5 Tonnen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und für solche von über 7,5 Tonnen eine von 60 km/h.

    Überschreiten Sie die Geschwindigkeit innerorts bis zu 10 km/h, kostet Sie das 20 Euro, bis zu 15 km/h 30 Euro. Bei mehr als 15 und weniger als 20 km/h wird es teurer: Sie zahlen 80 Euro und bekommen einen Punkt in Flensburg. Gleiches gilt für eine Geschwindigkeitsübertretung bis zu 25 km/h, das Bußgeld liegt hier aber schon bei 95 Euro. Sind Sie innerorts 25 bis 60 Stundenkilometer zu schnell unterwegs, erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg, und das Bußgeld steigt von 240 bis 680 Euro. Hinzu kommt, dass Sie mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten belegt werden.

    Außerhalb der Ortschaften beginnt das Bußgeld bei 15 Euro, bei bis zu 15 km/h zu viel steigt es auf 25. Werden Sie aber erwischt, wie Sie länger als fünf Minuten am Stück oder bereits zum zweiten Mal nach Ihrem Fahrantritt mit bis zu 15 Stundenkilometern zu viel unterwegs sind, zahlen Sie schon 70 Euro und bekommen einen Punkt in Flensburg.

    Darum sollten Sie die zulässige Lkw-Länge nicht übersteigen

    Die Länge des Lkws spielt nicht nur beim Abbiegen eine Rolle, sondern auch auf der Autobahn, wenn Sie überholen möchten. Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass der Sattelzug-Lkw zusammen mit seinem Auflieger bis zu 16,5 Meter lang sein darf. Bei einem Gespann, bei dem eine Lücke zwischen dem Lkw und dem Anhänger entsteht, sind auch 18,75 Meter erlaubt. Die Anhänger dürfen nie länger als 12 Meter sein. Ausnahmegenehmigungen gibt es zum Beispiel für Schwertransporte und manche Landwirtschafts- oder Forstgeräte. Hier finden Sie eine übersichtliche Lkw-Größentabelle.

    Seit 1992 herrscht auch für Lkw Gurtpflicht in Deutschland

    Ja, vor 1992 wurden tatsächlich Lkw ohne Gurte gebaut. Seit diesem Zeitpunkt kommt das aber nicht mehr vor, und wer einen Gurt in seinem Führerhaus hat, muss ihn auch anlegen. Es gibt eine ganze Reihe von Fahrern, die den Gurt als hinderlich empfinden, dennoch sollten Sie nicht auf ihn verzichten. Abgesehen davon, dass der Gurt Sie schützt und Sie bei vorschriftsmäßiger Nutzung im Falle eines Unfalles keine Probleme mit der Versicherung bekommen, sieht der Bußgeldkatalog für Lkw auch eine Strafe von 30 Euro vor, wenn Sie unangeschnallt erwischt werden.

    Das leidige Thema der Lenk- und Ruhezeiten

    Sie erschweren das Einhalten der Termine, und doch sollten Sie die Ruhezeiten einhalten und die Lenkzeiten nicht überschreiten. Andernfalls kann es schnell teuer werden, und zwar sowohl für Sie wie auch für Ihren Arbeitgeber. Es bringt Ihnen auch nichts, wenn Sie die Fahrerkarte nicht aushändigen oder nicht mitführen: Erschweren Sie die Überprüfung der Lenkzeiten, kostet Sie das 75 Euro – machen Sie sie unmöglich, sind Sie 250 Euro los.

    Richtig teuer wird es, wenn Sie die vorgeschriebene Wochenruhezeit an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit oder in Ihrem Lkw verbringen: Ihr Arbeitgeber wird mit bis zu 1.500 Euro zur Kasse gebeten, Sie selbst mit bis zu 500 Euro.

    Überschreiten Sie die zulässige Tageslenkzeit, gibt es für die erste Stunde ein Bußgeld von 30 Euro für Sie. Danach wird es schnell sehr teuer: Pro angefangene weitere halbe Stunde zahlen Sie noch einmal 30 Euro und Ihr Arbeitgeber 90 Euro. Überschreiten Sie dabei Ihre Tageslenkzeit um mehr als zwei Stunden, kosten Sie alle weiteren 30 Minuten 60 Euro und Ihren Arbeitgeber 180 Euro.

    Unterschreiten Sie Ihre tägliche Ruhezeit um bis zu einer Stunde, werden 30 Euro Bußgeld für Sie fällig. Das gilt auch für die nächsten beiden Stunden, nur dass hier auch Ihr Arbeitgeber pro Stunde 90 Euro zahlt. Verkürzen Sie Ihre Ruhezeit um mehr als drei Stunden, kostet jede Stunde Sie 60 und Ihren Arbeitgeber 180 Euro.

    Auch wenn Sie die Lenkzeitunterbrechung verkürzen, kennt der Gesetzgeber keine Milde: Schon für bis zu 15 Minuten brummt er Ihnen ein Bußgeld von 30 Euro und Ihrem Arbeitgeber eines von 90 Euro auf. Jede weitere angefangene Viertelstunde verkürzter Lenkzeitunterbrechung kostet Sie selbst 60 Euro und Ihren Arbeitgeber 180 Euro. Es ist also sowohl in Ihrem Interesse als auch in dem Ihres Arbeitgebers, dass Sie sich an die Lenk- und Ruhezeiten halten.

    Zur Sicherheit Abstand halten

    Gerade auf Autobahnen kommt es viel zu leicht zu Unfällen, weil der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wird. Lassen Sie sich erwischen, wie Sie auf einer Autobahn mit mehr als 50 Stundenkilometern unterwegs sind und weniger als 50 Meter Abstand zum Vordermann einhalten, droht Ihnen ein Bußgeld von 80 Euro – und ein Punkt in Flensburg, was besonders bitter ist.

    Die Promillegrenze beachten

    Nach getaner Arbeit ein Bier zu trinken, ist nichts Verwerfliches. Werden es jedoch mehrere oder bleibt es nicht bei Bier und haben Sie am nächsten Tag den Alkohol noch nicht komplett abgebaut, kann es schnell gefährlich werden: Abgesehen davon, dass Ihre Reflexe verlangsamt sind und Sie für sich und andere Verkehrsteilnehmer ein Risiko darstellen, droht Ihnen auch ein empfindliches Bußgeld, wenn Sie mit mehr als 0,5 Promille erwischt werden. Beim ersten Mal bekommen Sie einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld von 500 Euro. Beim zweiten Mal steigt das Bußgeld auf 1.000 und beim dritten Mal auf 1.500 Euro. Auch hier gibt es jeweils ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg. Werden Sie gar mit mehr als 1,09 Promille erwischt, nimmt man Ihnen den Führerschein auch für einen Monat ab, aber Sie bekommen gleich drei Punkte in Flensburg.

    Steuern Sie einen Gefahrguttransporter, sollten Sie während der gesamten Fahrt auch in den Pausen auf Alkohol verzichten, denn hier gilt die 0,0-Promille-Regelung. In zahlreichen anderen Ländern dürfen Sie ebenfalls überhaupt keinen Alkohol im Blut haben, daher sollten Sie sich jedes Mal vor einem Grenzübertritt genau informieren. Tatsächlich bietet sich das auch in Deutschland an: Haben Sie den Verkehr gefährdet und stellt man bei Ihnen einen Promillewert von 0,3 oder mehr fest, bekommen Sie dafür drei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot!

    Fazit: Durch Einhaltung der Regeln schützen Sie Ihren Job

    Der Gesetzgeber weiß genau, wo er Berufskraftfahrer treffen muss, um ihnen empfindlich weh zu tun. Deshalb sind viele der Regeln nicht nur nach dem Bußgeldkatalog für Lkw mit bestimmten Strafsummen belegt, sondern auch mit Punkten in Flensburg oder mit einem zeitlich begrenzten Fahrverbot. Da dies bedeutet, dass Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können, ist es also besonders wichtig, dass Sie die Regeln einhalten. Um den Druck etwas zu mindern, der auf die Fahrer von den Arbeitgebern ausgeübt wird, werden auch diese mit teilweise sehr hohen finanziellen Strafen belegt, wenn sie Ihnen Aufträge geben, für die Sie die Regeln verletzen müssen.

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