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    Fahrverbote – Wann dürfen Lkw-Fahrer nicht auf die Straßen?

    Für Berufskraftfahrer ist es manchmal ärgerlich und hinderlich, dass es ein Lkw-Fahrverbot gibt. Alle anderen Verkehrsteilnehmer begrüßen diese Maßnahme aber, da sie den Verkehr auf sowieso schon vollen Autobahnen weniger zäh laufen lässt. Wir geben Ihnen einen genauen Überblick über die verschiedenen Fahrverbote.

    Wen betreffen die Fahrverbote in Deutschland?

    Wenn Ihr Lkw mehr als 7,5 Tonnen wiegt oder Sie einen Anhänger damit ziehen, haben Sie während des Lkw-Fahrverbots nichts auf den Straßen zu suchen. Das gilt auch für Leerfahrten! Allerdings gibt es Ausnahmen, speziell für frische Lebensmittel. Sie dürfen auch während der Fahrverbotszeiten unterwegs sein, wenn Sie

    • lebenden Fisch, frischen Fisch oder frische Fischerzeugnisse,
    • frische Fleischerzeugnisse oder frisches Fleisch,
    • frische Milchprodukte oder frische Milch,
    • leicht verderbliches Gemüse oder Obst,
    • bestimmte tierische Nebenprodukte oder
    • lebende Bienen transportieren.

    Auch Leerfahrten, die Sie zum Transport dieser Produkte tätigen müssen, sind von dem Fahrverbot ausgenommen. Gleiches gilt bei Unfällen oder Notfällen für Pannenhilfsfahrzeuge, Abschlepp- und Bergungswagen.

    Das ist das Feiertags- und Sonntagsfahrverbot für Lkw

    Grundsätzlich gilt das Lkw-Fahrverbot jeden Sonntag. Von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr müssen Sie Ihren Wagen stehen lassen. Hinzu kommt das Fahrverbot an Feiertagen. Zu diesen zählen

    • Neujahr
    • Karfreitag
    • Ostermontag
    • Tag der Arbeit (1. Mai)
    • Christi Himmelfahrt
    • Pfingsten
    • Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
    • 1. und 2. Weihnachtstag

    Hinzu kommen Fronleichnam und Allerheiligen, allerdings nur in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Fronleichnam ist auch in Hessen ein Feiertag. Am Reformationstag (31. Oktober) dürfen Sie mit Ihrem Lkw nicht auf den Straßen Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns, Sachsen-Anhalts, Sachsens und Thüringens unterwegs sein. Von 2018 bis 2020 gilt an diesem Tag auch eine Ausnahmegenehmigung für den Transport von und nach Berlin: Die Hauptstadt ist zwar ein eigenes Bundesland, liegt aber mitten in Brandenburg. Entsprechend dürften eigentlich keine Lkw von außerhalb die Stadt am Reformationstag ansteuern. Dank der Ausnahmegenehmigung ist das aber bis 2020 zunächst doch erlaubt.

    In der Hauptferienzeit gilt das Lkw-Fahrverbot am Wochenende

    Wenn sich die Autos in riesigen Schlangen in den Urlaub bewegen oder die Urlauber wieder zurückbringen, wird das Lkw-Fahrverbot auf Samstag ausgeweitet. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. August dürfen Sie auch samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr nicht auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs sein. Hier finden Sie eine gute Übersicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Struktur über die Strecken.

    Sie können in dringlichen Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen

    Wenn Ihr Arbeitgeber glaubt, einen dringlichen Grund zu haben, kann er bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese wird allerdings in wenigen Fällen erstellt: Einfache wirtschaftliche Vorteile gegenüber der Konkurrenz etwa sind kein ausreichender Grund.

    Fazit: An manchen Tagen bleiben die Straßen überwiegend Lkw-frei

    Auch wenn die Pause Ihnen nicht gut in den Plan passt: Es ist in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie das Fahrverbot für Lkw einhalten. Andernfalls droht Ihnen, wenn Sie erwischt werden, ein Bußgeld von 120 Euro. Stammt die Idee des Fahrens während des Fahrverbots von ihrem Arbeitgeber, hat er es also angeordnet oder es wissentlich zugelassen, wird er sogar mit 570 Euro zur Kasse gebeten. Besser ist es also die Fahrten von Beginn an um die Tage mit dem Fahrverbot herum zu planen und diese Zeit der dringend benötigten Erholung für den Fahrer zu widmen.

    Und falls bei Ihnen während der Pause Langeweile aufkommen sollte: Hier finden Sie die besten Tipps, wie sie ihre Ruhezeiten spannend gestalten können!

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