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    So beantragen Sie eine Fahrerkarte

    Die Fahrerkarte registriert all Ihre Fahr-, Lenk- und Ruhezeiten und muss zwingend auf jeder einzelnen gewerblichen Fahrt mit einem Lkw von mehr als 3,5 Tonnen mitgeführt werden. Dafür tragen Sie als Fahrer die Verantwortung. Sie müssen die Fahrerkarte selbstständig beantragen und bei Bedarf auch ersetzen oder verlängern lassen.

    So funktioniert das EG-Kontrollgerät mit der Diagrammscheibe

    Das Kontrollgerät, auch Fahrtenschreiber genannt, liest die Fahrerkarte aus. Es funktioniert nur, wenn die Karte eingesteckt ist. Hier können Sie nicht viel falsch machen: Legen Sie die Karte nicht richtig ein, warnt Sie der Tachograf selbst mit einem Ausrufezeichen. Ist alles in Ordnung, zeichnet das Gerät die Länge Ihrer Fahrt- und Ruhezeiten sowie der Lenkzeitunterbrechungen auf. Die Fahrerkarte ist in Deutschland für fünf Jahre gültig, danach müssen Sie sie erneuern lassen.

    Hier können Sie Ihre Lkw-Fahrerkarte beantragen

    Den Antrag auf Ihre Fahrerkarte können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Stadt, beim Kraftfahrtbundesamt, bei der DEKRA oder beim TÜV stellen. Werfen Sie am besten einen Blick auf die entsprechenden Websites. Hier sehen Sie, wo Sie vorstellig werden müssen und können direkt auch schon den Antrag herunterladen und ausfüllen. So sparen Sie vor Ort Zeit. In den meisten Fällen können Sie auch online einen Termin vereinbaren, oder Sie greifen dafür zum Telefon. Den Antrag selbst müssen Sie vor Ort stellen.

    Ein Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig einen Termin geben! Es kann sein, dass die Behörden gerade viel zu tun haben und Sie so mit Ihrer Fahrerkarte in Verzug kommen. Lassen Sie ihnen also zur Sicherheit etwas Vorlaufzeit, da Sie, wenn Sie beim Fahren ohne Fahrerkarte erwischt werden, ein saftiges Bußgeld zahlen müssen.

    Das brauchen Sie für den Antrag

    Haben Sie das Antragsformular zu Hause schon ausgedruckt und ausgefüllt, nehmen Sie es natürlich mit. Außerdem sollten Sie

    • Ihren Personalausweis oder Pass,
    • Ihren EU-Kartenführerschein oder die entsprechende Fahrerlaubnis einer der EWR- oder EU-Staaten,
    • ein biometrisches, aktuelles Foto von Ihnen mit Abmessungen von 3,5 x 4,5 Zentimetern und
    • bei Verlängerung oder Defekt Ihre bisherige Fahrerkarte

    zum Termin mitbringen. Um die Fahrerkarte in Deutschland beantragen zu können, müssen Sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. In die Karte werden die Daten aus Ihrem Führerschein übertragen. Das heißt, dass sie allein für Sie gilt und auf niemand anderen übertragbar ist. Bei der Kontrolle müssen Sie daher auch grundsätzlich Ihren Führerschein und die Karte vorzeigen.

    Mit diesen Gebühren müssen Sie rechnen

    Die Fahrerkarte ist nicht kostenlos. Wie viel Sie aber dafür zahlen müssen, hängt vom Bundesland ab. Grundsätzlich gehen zwölf Euro Gebühren an das Kraftfahrtbundesamt, hinzu kommen aber noch Verwaltungsgebühren und Portokosten, wenn Ihnen die fertige Karte zugeschickt wird. Insgesamt zahlen Sie zwischen 33 und 46 Euro. Holen Sie die Karte selbst ab, sparen Sie sich natürlich das Porto. Die Gebühren für die Fahrerkarte bekommen Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber wieder – Sie zahlen sie aus eigener Tasche.

    Lkw fahren ohne Fahrerkarte: Ausnahmen sind möglich

    In einigen wenigen Fällen dürfen Sie ohne die Fahrerkarte fahren. Allerdings ist auch das immer mit Auflagen verbunden: Stellen Sie fest, dass Sie Ihre Fahrerkarte verloren haben, sie Ihnen gestohlen worden ist oder nicht mehr funktioniert, müssen Sie so schnell wie möglich die zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen. Innerhalb von sieben Tagen müssen Sie außerdem den Antrag auf Ersatz gestellt haben.
    Bis zu 15 Tage lang dürfen Sie in einem solchen Fall ohne die Fahrerkarte unterwegs sein. In dieser Zeit müssen Sie allerdings Ausdrucke aus Ihrem Fahrtenschreiber von Hand ergänzen: Wann sind Sie aufgebrochen? Wann und wie lange haben Sie pausiert?

    Eine andere Ausnahme erlaubt das Fahren ohne Fahrerkarte, wenn Sie privat statt gewerblich mit dem Lkw unterwegs sind. Stellen Sie den Tachografen dafür entsprechend ein und machen Sie einen Ausdruck, in dem Sie die Daten der privaten Fahrt vermerken. So können Sie sie bei Bedarf nachweisen. Aber Achtung: Private Fahrten mit einem Lkw, der über 7,5 Tonnen wiegt, sind grundsätzlich nicht gestattet!

    Lkw fahren ohne Fahrerkarte kann teuer werden

    Beeilen Sie sich besser mit dem Antrag auf Ersatz (auch, wenn Sie die Karte nach fünf Jahren verlängern lassen müssen): Jeder Tag, an dem Sie nach den erlaubten 15 Tagen noch länger ohne Fahrerkarte unterwegs sind, kostet Sie 50 Euro Bußgeld. Lassen Sie sich ohne Fahrerkarte erwischen, obwohl sie weder gestohlen noch defekt noch abgelaufen ist, beläuft sich das Bußgeld sogar auf 250 Euro. Bei einer mutwilligen Beschädigung der Karte oder des Tachografen werden Sie selbst mit 250 Euro und Ihr Arbeitgeber mit 750 Euro zur Kasse gebeten.

    Fazit: Antrag früh genug stellen

    Der Antrag für die Fahrerkarte ist für jeden Lkw-Fahrer Pflicht. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie sich so früh um einen Termin bemühen, dass Sie nicht länger als höchstens 15 Tage ohne die Fahrerkarte unterwegs sein müssen. Für den Antrag selbst brauchen Sie nicht viel, lediglich das Formular, Ihren Personalausweis, ein aktuelles Lichtbild und gegebenenfalls die bisherige Karte. Die Gebühren übernehmen Sie selbst.

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