×

    Lenk- und Ruhezeiten – Einfach erklärt!

    Wenn Sie erwischt werden, während Sie die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten, werden Sie und Ihr Arbeitgeber mit teils empfindlichen Bußgeldern belegt. Gesetzliche Pausenzeiten gibt es, um das Risiko von Unfällen zu minimieren, die immer dann besonders schwer ausfallen, wenn ein Lkw involviert ist. Wenn Sie sich daran halten, verringern Sie die Wahrscheinlichkeit, am Lenkrad müde und unaufmerksam zu sein.

    Was steht in der Fahrpersonalverordnung?

    Die Fahrpersonalverordnung ist das Gesetz, in dem die Lkw-Fahrzeiten und die Pausenzeiten vorgeschrieben sind. Es beschränkt die tägliche Fahrzeit auf neun Stunden und legt fest, dass der Fahrer nach viereinhalb Stunden auf der Straße eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen muss. Die tägliche Ruhezeit liegt bei elf Stunden, die höchste Fahrzeit pro Woche bei 56 Stunden. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen dürfen Sie nur insgesamt 90 Stunden auf der Straße sein. Die wöchentliche Ruhezeit liegt bei 45 Stunden.

    Es sind Ausnahmen bei Fahrt- und Pausenzeiten im Gesetz geregelt

    Die oben genannten Regeln gelten grundsätzlich. Allerdings dürfen Sie als Lkw-Fahrer Ihre tägliche Fahrzeit von neun Stunden zweimal die Woche auf zehn Stunden erhöhen. Auch müssen Sie die 45-minütige Fahrzeitunterbrechung nach viereinhalb Stunden nicht am Stück nehmen: Sie können sie auch aufteilen und einmal 15, einmal 30 Minuten Pause machen. Auch die wöchentliche Ruhezeit können Sie einmal auf 24 Stunden reduzieren, wenn Sie sowohl in der Woche davor wie auch in der Woche danach die vollen 45 Stunden pausieren.

    Ausnahmen sind auch bei den täglichen Ruhezeiten gestattet: Sie müssen nicht elf Stunden Pause am Stück machen, wenn Ihnen dabei langweilig wird. Stattdessen können Sie die Ruhezeit aufteilen in drei Stunden und neun Stunden. Drei Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dürfen Sie auch die täglichen Ruhezeiten auf 9 Stunden reduzieren, solange das einmal innerhalb voller 24 Stunden vorkommt. Einen Ausgleich benötigen Sie dafür nicht.

    Der Stau zählt zur Lenkzeit

    Es erscheint zwar nicht ganz fair, aber wenn Sie im Stau stehen, an einem Bahnübergang warten oder langsam auf eine Ampel zu kriechen, läuft die Lenkzeit weiter. Zwar bewegen Sie sich nicht oder kaum vom Fleck, doch das beeinflusst die ablaufende Lenkzeit nicht. Schließlich verbringen Sie ja die ganze Zeit am Lenkrad und müssen wach und aufmerksam bleiben.

    Hier finden Sie für die Lenk- und Ruhezeiten eine Übersicht:

    Tägliche Fahrzeit Wöchentliche Fahrzeit Längste Fahrzeit für 2 Wochen Pausenzeiten Tägliche Ruhezeiten Wöchentliche Ruhezeiten
    Länge 9h 56h 90h 45 Min.
    nach 4,5h
    11h 45h
    Ausnahme 10h
    2x wöchentlich
    aufteilbar in
    15 und 30 Min.
    auf 9h reduzierbar3x wöchentlich Zwischen zwei Wochen
    mit vollen Pausen auf 24h reduzierbar

    Fazit: Lkw-Fahrzeiten sind nicht kompliziert, aber sinnvoll

    Mancher Lkw-Fahrer schimpft auf die Zusatzbelastung, die die Lenk- und Ruhezeiten ihm auferlegen: Es ist oft schwer, innerhalb der veranschlagten Zeit am Zielort anzukommen. Dennoch gibt es dieses Gesetz nicht umsonst: Es soll Sie und andere schützen vor dem, was passieren kann, wenn Sie übermüdet einen Unfall bauen. Müdigkeit lässt sich nicht gut einschätzen – Sie fühlen sich vielleicht noch hellwach, doch auf der Autobahn kann schon eine kurze Unaufmerksamkeit tödlich enden. Entsprechend ist es das Beste für Sie und alle anderen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten einhalten – nicht nur wegen des Bußgeldes, wenn man Sie erwischt.

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert